7. Stellvertretung vom 30. September 2002
Stellvertretung von Herrn Rudolf Steiner
Auftragsart: pflichtbewusst, willig
Tenu: zivilschutz
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Rudolf Steiner, Künstler, erhält von Kuratorium des Kantons Aargau ein Atelierstipendium in Prag vom 1. April - 30. September zugesprochen. Vertraglich ist er dazu verpflichtet, das Atelier in Prag auch tatsächlich zu nutzen. Im Sommer 2002 wird ihm der Aufenthalt für einen Monat bis Ende Oktober verlängert.
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Rudolf Steiner erhält im Frühjahr ein Aufgebot des Zivilschutzes Biel/Bienne mit dem Aufgebot, im August 2002 zur Verkehrsregelung an der EXPO 02 Arteplage Biel/Bienne zu erinzurücken.
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Rudolf Steiner reicht ein Gesuch um Dienstverschiebung ein, mit der Begründung des Auslandstipendiums und seiner vertraglichen Verpflichtung.
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Dem Gesuch wird stattgegeben, der Zivilschutzeinsatz auf den 30. September verschoben.
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Rudolf Steiner reicht ein neues Gesuch ein, mit der Begründung des Auslandstipendiums und der im Oktober erfolgenden Transporte von Kunstwerken von Warschau zur Kunsthalle Bern zwecks dortiger künstlerischer Berufsausübung in Form einer wichtigen Ausstellung gemeinsam mit seiner Partnerin Barbara Meyer Cesta (NJAHBIC. Projektraum Kunsthalle Bern, 1. Nov. - 8. Dez. 2002)
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Das Gesuch wird mit der Begründung abgelehnt, die Verkehrsregelung im Rahmen seines Zivilschutzeinsatzes für die EXPO 02 sei von nationaler Bedeutung und habe Priorität vor der Berufsausübung eines selbständig Erwerbenden.
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Rudolf Steiner reicht ein drittes Gesuch ein, mit obigen Begründungen und einem Schreiben des Kunsthalledirektors Bernhard Fibichers, der die Ausstellung NJAHBIC als Teil seines Ausstellungsprogrammes durch den Zivilschutzeinsatz von Rudolf Steiner verunmöglicht sieht.
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Dieses Gesuch wird mit denselben Begründungen abgelehnt.
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Haus am Gern beauftragt San Keller als Stellvertreter für Rudolf Steiner am 30. September einzurücken.
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San Keller sagt zu, an Stelle von Rudolf Steiner einzurücken, mit dem Vorbehalt, nur einen Tageseinsatz zu leisten, muss jedoch kurz darauf absagen, da er durch einen wichtigen Termin verhindert ist.
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Rudolf Steiner ersucht aus Prag telefonisch um Dispens, da auch eine unbedingte Gefängnisstrafe wegen Dienstverweigerung/Desertation bei Nichteinrücken anstünde, denn die Idee, seinen Vater, Rudolf Steiner sen. an seiner Stelle einrücken zu lassen, verwirft er schliesslich.
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Ende August wird er per eMail kommentarlos dispensiert.
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